Kunden
Lebensmittelverabeitende Betriebe
Der bestehende gesetzliche Rahmen zur Lebensmittelhygiene schreibt Betrieben, welche mit Lebensmitteln arbeiten, Maßnahmen zur regelmäßigen Kontrolle auf Schädlingsbefall vor.
Dabei ist es dem jeweiligen Betrieb freigestellt, wie diese auszusehen haben, eine bindende Vorschrift über deren Durchführung gibt es nicht. Diese Situation führt immer wieder zu Unklarheiten. Darüber hinaus sind bei Befall mit Gesundheits- und Vorratsschädlingen geeignete und fachgerechte Maßnahmen durchzuführen, die eine dauerhafte Tilgung ermöglichen und dabei keine Gefahr für die produzierte oder in Verkehr zu bringende Ware darstellen. Wir bieten für alle diese Anforderungen die richtigen Konzepte – von der reinen Beratung bis hin zur Planung und Durchführung umfassender Kontroll- und Bekämpfungsmaßnahmen im Rahmen der Lebensmittel-Produktion. Damit können Sie jederzeit sicher sein, im Rahmen der Schädlingskontrolle die richtigen Entscheidungen zu treffen.